- Wir bilden aus in den folgenden Klassen ........
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h 50 ccm; ab 16 Jahren
- Klasse A1: Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
und einer Motorleistung von nicht mehr als 11
kW, ab 16 Jahren
- Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren,
beschränkt auf Krafträder bis 35 kW (48 PS)
- Klasse A : Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren
Krafträder (auch mit Beiwagen) Höchstgeschwindigkeit größer als 45 km/h
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren;
ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit
Begleitperson ab 30 Jahren
5 Jahre Führerscheinbesitz und max. 3 Punkte
- Klasse B :
Autoführerschein: ab 18 Jahren
- B 96 :
PKW mit Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht 4250 kg nicht
überschreitet.
Voraussetzung Führerschein Kl. B
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegten
Führerschein
der Klasse B; Alter 18
Jahre (17 J. bei begl.Fahren)
- Klasse L :
Zugmaschinen bbH 40 km/h für Land- und Forstwirtschaft,
Alter 16 Jahre
- MOFA
: FmH max 25 km/h, Alter 15 Jahre